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Kein Schadensersatz beim Erwerb betroffener Kfz nach Bekanntwerden des sog. "Dieselsskandals"
Meta
05.02.2020
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 05.02.2020, Az. 3 U 6342/19 (REWIS RS 2020, 10905)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 10905
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Ansprüche aus Prospekthaftung im Falle des Erwerbs eines Kfz mit abgasbeeinflussender Software
Kein Schadensersatz gegen Hersteller eines von dem sog. „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs
(Kein) Schadensersatz wegen von dem „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs
Kein Schadensersatz für ein Fahrzeug mit "Schummelsoftware" (hier: "durchaus außergewöhnlicher" Sachvortrag)
„Abgasskandal“ - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter Software