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Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und "Ballermann Party mit N." für die Bewerbung einer Partyveranstaltung
Meta
21.03.2018
LG München I
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 21.03.2018, Az. 33 O 10281/17 (REWIS RS 2018, 11871)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11871
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und "Ballermann Party mit N." für …
Marke, Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, Abmahnkosten, Kennzeichnungskraft, Rechtsanwaltskosten, Dienstleistungen, Zeichen, Genehmigung, Ware, Abmahnung, Logo, Gutachten, Vollmacht, unerlaubte …
4 O 446/99 (Landgericht Düsseldorf)
I ZR 236/97 (Bundesgerichtshof)
6 U 165/04 (Oberlandesgericht Köln)