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Fachrichtungswechsel, Sporteignungstest, Neigungswandel, Zeitpunkt, Obliegenheit, unverzügliches Handeln, Ausbildungsförderung
Meta
27.07.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 27.07.2015, Az. B 3 K 14.383 (REWIS RS 2015, 7544)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 7544
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Wiederholter Neigungswandel im Studium verwehrt Ausbildungsförderung
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel
Mehrfacher Fachrichtungswechsel iSd § 7 Abs. 3 S. 3 BAföG
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
Kein Parkstudium bei fehlendem Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung
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