Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.11.2019, Az. 1 B 78/19

1. Senat | REWIS RS 2019, 1966

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 B 78/19

04.11.2019

Bundesverwaltungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.11.2019, Az. 1 B 78/19 (REWIS RS 2019, 1966)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 1966

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 StR 519/10 (Bundesgerichtshof)


2 StR 519/10 (Bundesgerichtshof)

Diebstahl: Konkurrenzen bei Entwendung von Gegenständen aus mehreren Personenkraftwagen nach gewaltsamem Eindringen in eine Tiefgarage


VI-2 Kart 1/08 OWi (Oberlandesgericht Düsseldorf)


6 Kart 1/19 (OWi) (Oberlandesgericht Düsseldorf)


IX R 22/21 (Bundesfinanzhof)

Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.