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Versuchte schwere Brandstiftung: Definition des Inbrandsetzens; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des [X.] vom 27. Februar 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Feststellungen des [X.] tragen nicht die von ihm angenommene Verwirklichung des Tatbestandes der schweren [X.]stiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. In [X.] gesetzt ist ein Gebäude erst, wenn Teile, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfasst werden, dass es selbständig weiterbrennt. Zu solchen Teilen des Gebäudes zählen in der Regel nicht die Fußbodenleisten ([X.], Beschluss vom 14. Juli 1993 – 3 [X.], [X.], 130, 131). Auch die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Gebäudes durch eine [X.]legung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StGB) ist nicht erfüllt (vgl. [X.], Urteil vom 12. September 2002 – 4 [X.], [X.]St 48, 14, 19 ff.). Die Feststellungen belegen aber jedenfalls die Annahme einer versuchten schweren [X.]stiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und rechtfertigen angesichts der Gefährlichkeit der Tat des unter einer [X.] Schizophrenie leidenden Beschuldigten dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Raum Schneider Dölp
[X.]
Meta
17.07.2012
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Berlin, 27. Februar 2012, Az: (501) 222 Js 4086/11 KLs (21/11)
§ 63 StGB, § 306a Abs 1 Nr 1 StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.07.2012, Az. 5 StR 268/12 (REWIS RS 2012, 4604)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 4604
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 362/17 (Bundesgerichtshof)
Schwere Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines Gebäudes; völlige Unbrauchbarkeit eines Patientenzimmers eines Klinikgebäudes
1 StR 618/16 (Bundesgerichtshof)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Beweiswürdigung im Rahmen der Bewertung der Gefährlichkeit einer suizidal veranlassten …
4 StR 58/23 (Bundesgerichtshof)
4 StR 46/21 (Bundesgerichtshof)
(Feststellung der Täterschaft durch molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung im Urteil)
5 StR 268/12 (Bundesgerichtshof)