Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.01.2020, Az. 2 StR 555/19

2. Strafsenat | REWIS RS 2020, 11949

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2020:150120B2STR555.19.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 555/19
vom
15. Januar 2020
in der Strafsache
gegen
1.

2.

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der 2. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 15. Januar 2020 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 23.
August 2019 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf
Grund der [X.] zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen.
Der Senat ist durch den [X.] des 1.
Strafsenats ([X.],
Beschluss vom 11.
Juli 2019

1
StR 467/18, [X.], 682) nicht
gehindert, auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung (vgl. [X.], Urteile
vom 8.
Mai 2019

5
StR 95/19 und vom 21.
November 2018

2
StR 262/18; Beschluss vom 17.
Juni 2019

4
StR 62/19 mwN) zu entscheiden (vgl. [X.], Urteil vom 22.
September 2016

2
StR 27/16, [X.]St 61, 263, 265 mwN).
Franke

Appl

Grube

Schmidt

Wenske

Vorinstanz:
[X.]:[X.]:[X.]:2020:150120B2STR555.19.0
Bonn, [X.], [X.] -
930 [X.]/18 28 KLs 5/19

Meta

2 StR 555/19

15.01.2020

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.01.2020, Az. 2 StR 555/19 (REWIS RS 2020, 11949)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11949

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.