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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2017:030317V[X.]ZB544.15.0
[X.] ZB 544/15
Schreibfehlerberichtigung
Im Leitsatz zum Beschluss vom 18. Januar 2017 muss es in der Normenzeile
anstelle von
"FamFG §§ Abs. 2 Nr. 1, 59 Abs. 1, 172, 184 Abs. 3"
richtig heißen
"FamFG §§ 7
Abs. 2 Nr. 1, 59 Abs. 1, 172, 184 Abs. 3".
Karlsruhe, den 3. März 2017
Bundesgerichtshof
Geschäftsstelle des [X.]. Zivilsenats
Küpferle, [X.]
Meta
18.01.2017
Bundesgerichtshof XII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.01.2017, Az. XII ZB 544/15 (REWIS RS 2017, 17181)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 17181
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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