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Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache - Unterliegens- und Verursachungsprinzip findet Berücksichtigung
Meta
22.03.2018
Entscheidung
Zitiervorschlag: LSG München, Entscheidung vom 22.03.2018, Az. L 5 KR 434/17 (REWIS RS 2018, 11665)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11665
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Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache - Unterliegens- und Verursachungsprinzip findet Berücksichtigung
Kostenerstattung nach Erledigung der Hauptsache
2 C 40/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Beihilfe: Kosten einer künstlichen Befruchtung; Körperprinzip; Verursachungsprinzip
Beschränkung der Bindungswirkung eines durch Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam gewordenen Verwaltungsakts auf …
Kostentragungspflicht
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