Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.07.2018, Az. AnwZ (Brfg) 28/18

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2018, 6623

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2018:040718BANWZ.BRFG.28.18.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
AnwZ
([X.]) 28/18

vom

4.
Juli 2018

in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
-

2

-

Der Senat für Anwaltssachen des [X.] hat am 4. Juli 2018 durch die Präsidentin des [X.] [X.]

beschlossen:

Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

t-gesetzt.

Gründe:

Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 17. April 2018 an Verkündungs
statt zugestellte Urteil des 2.
Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs zurückgenommen hat, ist das [X.] entsprechend §
92 Abs.
3 VwGO einzustellen.

Die nach §
112e Satz
2 BRAO, §
126 Abs.
3 Satz
2 VwGO veranlasste Kostenentscheidung folgt aus §
112c Abs.
1 Satz
1 BRAO, §
155 Abs.
2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §
194 Abs. 2 Satz 1 BRAO.

1
2
-

3

-

Diese Entscheidung trifft gemäß §
112e Satz
2 BRAO, §
125 Abs.
1 Satz
1 i.V.m. §
87a Abs.
1 VwGO die Vorsitzende.

[X.]
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 17.04.2018 -
AGH 25/16 ([X.]) -

3

Meta

AnwZ (Brfg) 28/18

04.07.2018

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.07.2018, Az. AnwZ (Brfg) 28/18 (REWIS RS 2018, 6623)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 6623

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.