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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Aussetzung einer gegenüber einem EU-Bürger angeordneten Maßregel
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des [X.] vom 7. Dezember 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Sollte eine Überstellung des Beschuldigten zur Vollstreckung der verhängten Maßregel im [X.] nach dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 ([X.] 1991, 1006) nicht in Frage kommen, wird im Rahmen der Entscheidungen über die Fortdauer der Vollstreckung der Maßregel auch zu prüfen sein, ob der Beschuldigte – bei [X.] seines zurzeit bestehenden Rückkehrwunsches nach [X.] – mit einer entsprechenden Therapieweisung (§ 68b Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 StGB) in eine dort durchzuführende ambulante psychiatrische Behandlung entlassen werden kann. Dass – jedenfalls vor der noch ausstehenden Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und [X.] im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen (2008/947[X.] – ABl. EG Nr. L 337 [X.]) – die Bewährungsüberwachung erschwert wäre, darf nach Auffassung des Senats kein Grund sein, dem Beschuldigten als [X.] eine Aussetzung der Maßregel zu verweigern, sofern im Übrigen eine positive Prognose im Sinne des § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB besteht. Der Senat weist darauf hin, dass das [X.] und das [X.] um eine Vermittlung der Zusammenarbeit mit [X.] Stellen ersucht werden können.
Basdorf Brause Schaal
Schneider [X.]
Meta
03.05.2011
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Hamburg, 7. Dezember 2010, Az: 621 Ks 13/10, Urteil
§ 67d Abs 2 S 1 StGB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2011, Az. 5 StR 123/11 (REWIS RS 2011, 7171)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 7171
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 123/11 (Bundesgerichtshof)
1 StR 48/07 (Bundesgerichtshof)
2 BvR 22/12 (Bundesverfassungsgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Entscheidung über Strafrestaussetzung auch bei negativer Legalprognose - grundsätzliche …
3 StR 87/19 (Bundesgerichtshof)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Aussetzung zugleich mit der Anordnung
4 StR 475/21 (Bundesgerichtshof)
Sicherungsverfahren: Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung zugleich mit der Anordnung