Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2020, Az. 4 AZR 227/20

4. Senat | REWIS RS 2020, 495

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Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des [X.] vom 29. Januar 2020 - 3 [X.]/19 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des [X.] vom 18. Oktober 2019 - 2 [X.]/19 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem [X.] ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung im Umfang von acht Arbeitstagen zusteht.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Meta

4 AZR 227/20

11.11.2020

Bundesarbeitsgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: AZR

vorgehend ArbG Bonn, 18. Oktober 2019, Az: 2 Ca 746/19, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2020, Az. 4 AZR 227/20 (REWIS RS 2020, 495)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 495


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 4 AZR 227/20

Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 227/20, 11.11.2020.


Az. 2 Ca 746/19

Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 746/19, 18.10.2019.


Az. 3 Sa 636/19

Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 636/19, 29.01.2020.


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Entstehung von Säumniszuschlägen, Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst Säumniszuschlägen, Zuständigkeit, Konzentrationsermächtigung


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