6. Kammer | REWIS RS 2023, 6149
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
09.02.2023
Landesarbeitsgericht Köln 6. Kammer
Urteil
Sachgebiet: Sa
Vorgehend: Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 4120/21; Nachgehend: Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 497/22
§ 611 a BGB; § 387 BGB; § 812 BGB; § 814 BGB; § 214 BGB; § 212 BGB; § 37 TV-L
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.02.2023, Az. 6 Sa 497/22 (REWIS RS 2023, 6149)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 6149
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 497/22, 09.02.2023.
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 4120/21, 05.05.2022.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
11 Ca 4120/21 (Arbeitsgericht Köln)
10 Sa 995/17 (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)
11 Sa 737/15 (Landesarbeitsgericht Köln)
7 Sa 1195/11 (Landesarbeitsgericht Köln)
Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitgeber, Leistungen, Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Vergleich, Sonderzahlung, Arbeitszeitkonto, Freistellung, Anrechnung, Zeitguthaben, Fortzahlung, Minusstunden, Kosten …