6. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5347
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Revision, Staatsanwaltschaft, Rechtsfolgenausspruch, Angeklagte, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft, Gesamtgeldstrafe, Gesamtstrafe, Angeklagten, Verbot, form, Verurteilung, Beurteilung, Umfang, Revision der Staatsanwaltschaft, Ermessen des Gerichts, Revision der Angeklagten
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24.08.2023
BayObLG München 6. Strafsenat
Urteil
Zitiervorschlag: BayObLG München, Urteil vom 24.08.2023, Az. 206 StRR 215/23 (REWIS RS 2023, 5347)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5347
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