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Kein Anspruch auf die Gewährung von Beihilfeleistungen für eine Gleitsichtbrille
Meta
10.11.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 10.11.2016, Az. Au 2 K 16.1155 (REWIS RS 2016, 2574)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2574
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Beihilfefähigkeit der Kosten einer Gleitsichtbrille
Keine Gewährung von Beihilfe für die Beschaffung einer Fernbrille
Kein Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen für eine Sehhilfe
Anspruch auf Beihilfe für ärztlich verordnete Sehhilfe bei gravierender Sehschwäche
Beihilfeausschluss, Gravierende Sehschwäche
Keine Referenz gefunden.
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