3. Strafsenat | REWIS RS 2014, 9120
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18.09.2014
Oberlandesgericht Hamm 3. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: Ws
Vorgehend: Landgericht Bielefeld, 100 StVK 4369/13 BEW
StGB § 56 f Abs. 1 Satz 2; 2.Alt., Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.09.2014, Az. 3 Ws 304/14 (REWIS RS 2014, 9120)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9120
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 Ws 342/02 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Ws 74/15 (Oberlandesgericht Hamm)
18 StVK 282/19 BEW (Landgericht Münster)
3 Ws 478/23 (Oberlandesgericht Hamm)
1 StR 615/19 (Bundesgerichtshof)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei Vorverurteilungen begangen
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