8. Kammer | REWIS RS 2023, 3796
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Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.
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27.06.2023
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 8. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
ZustAVO NRW § 15 Abs. 9; AufenthG § 5 Abs. 4, § 25 Abs. 2, 1. Mögl., § 47 Abs. 2, § 53a Abs. 3a, § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 56, § 59, § 60a;; RL 2011/95/EU Art. 21, Art. 24; EMRK Art. 3; GFK Art. 33; RL 2008/115/EG Art. 5, Art. 6 Abs. 4;
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27.06.2023, Az. 8 L 212/23 (REWIS RS 2023, 3796)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 3796
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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