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Vorlage einer elektronischen Akte begründet keinen Anspruch auf Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen
Meta
28.05.2019
Entscheidung
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 28.05.2019, Az. M 27 M 18.30468 (REWIS RS 2019, 6790)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 6790
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenerinnerung - Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen
Kostenerinnerung - Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Pauschale setzt tatsächlich notwendige Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen voraus
Kein pauschaler Höchstsatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen einer Behörde bei fehlender Äußerung
Keine Referenz gefunden.
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