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Pauschale setzt tatsächlich notwendige Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen voraus
Meta
09.04.2018
Entscheidung
Sachgebiet: M
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 09.04.2018, Az. M 15 M 18.31321 (REWIS RS 2018, 11151)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11151
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenerinnerung - Pauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen
Kein pauschaler Höchstsatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen einer Behörde bei fehlender Äußerung
Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
Erfolglose Kostenerinnerung wegen Festsetzung einer Pauschale für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Nichtberücksichtigung von Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Keine Referenz gefunden.
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