OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.05.2023, Az. Ws 307/23

Strafsenat | REWIS RS 2023, 3268

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Gegenstand

Beschwerde, Strafvollstreckungskammer, Einstellung, Vollstreckung, Generalstaatsanwaltschaft, Unterbringung, Einziehung, Zeitpunkt, Resozialisierung, Erlass, Anwendung, verwerfen, Wertersatz, Fortdauer, sofortige Beschwerde, Zeitpunkt der Entscheidung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Ws 307/23

31.05.2023

OLG Nürnberg Strafsenat

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 31.05.2023, Az. Ws 307/23 (REWIS RS 2023, 3268)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 3268

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