LArbG München, Entscheidung vom 20.05.2022, Az. 5 TaBVGa 2/22

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Kein Abbruch einer Betriebsratswahl bei falschem Verfahren:


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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5 TaBVGa 2/22

20.05.2022

LArbG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: LArbG München, Entscheidung vom 20.05.2022, Az. 5 TaBVGa 2/22 (REWIS RS 2022, 4801)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4801

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36 BVGa 20/22

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