Aktenzeichen 36 BVGa 20/22

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RCNKYZDRUAUVEL9U3W

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ArbG München: Entscheidung vom 19.05.2022

Arbeitnehmer, Betriebsrat, Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Nichtigkeit, Antragsgegner, Verfahren, Vertrauensschutz, Wahl, Betrieb, Anfechtbarkeit, Abwendung, Voraussetzung, Wahlvorschlag, Abwendung wesentlicher Nachteile, einstweiligen Rechtsschutzes, Anfechtbarkeit der Wahl

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