VGH München, Entscheidung vom 01.09.2021, Az. 1 ZB 21.1507

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Gegenstand

Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bebauungszusammenhang


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 ZB 21.1507

01.09.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 01.09.2021, Az. 1 ZB 21.1507 (REWIS RS 2021, 2898)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2898

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Referenzen
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Zitiert

2 BvR 657/19

1 BvR 2011/10

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