Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.03.2004, Az. 3 StR 68/04

3. Strafsenat | REWIS RS 2004, 4152

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/04vom11. März 2004in der Strafsachegegenwegen Untreue u. a.Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. März 2004 einstimmig beschlos-sen:Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 8. Oktober 2003 wird als unbegründet verworfen, da dieNachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinenRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2StPO).Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.Das [X.] ist rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, daß der An-geklagte in den [X.], 7 und 12 bis 21 auch das [X.] nach§ 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB erfüllt hat; denn [X.] er als Sparkassenangestellter Amtsträger im Sinne des § 11Abs. 1 Nr. 2 Buchst. [X.] gewesen sein sollte (vgl. allg. BGHSt 31,264), hätte ein Mißbrauch der Amtsstellung nur vorgelegen, falls er [X.] in Ausübung einer Verwaltungstätigkeit begangen- 2 -hätte (vgl. BGHSt 31, 264, 274). Das ist indessen nicht der Fall, dennder Angeklagte hat lediglich seine Position als Privatkundenberatermißbraucht. Auf diesem Rechtsfehler beruht das Urteil jedoch nicht, dadas [X.] aufgrund der besonderen Umstände der Untreuetatenunabhängig von den [X.]en des § 263 Abs. 3 Satz 2 StGB [X.] besonders schwere Fälle im Sinne des § 266 Abs. 2 [X.] bzw. § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB nF angenommen hat.[X.] [X.]

Meta

3 StR 68/04

11.03.2004

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.03.2004, Az. 3 StR 68/04 (REWIS RS 2004, 4152)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 4152

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.