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28.09.2020
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2020, Az. 2 S 2597/20 (REWIS RS 2020, 7158)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 7158
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rundfunkbeitragspflicht, Festsetzungsbescheid, Befreiungsantrag, Wohnunungsinhaberschaft, unglaubhafte Einlassung
Kein Härtefall bei der Rundfunkbeitragserhebung wegen nicht förderfähigem Zweitstudium
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Festsetzungsbescheid, Nebenwohnung, volljährige Kinder
Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, fehlende Anmeldung des Eigentümers, Bewohnen einer Zweitwohnung.
6 C 10/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Befreiung einkommensschwacher Personen von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
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