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Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Berechtigung des Betriebs eines Einzelhandelsgeschäfts auf einer Gesamtfläche von max. 800 m²
Meta
27.04.2020
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 27.04.2020, Az. Au 9 E 20.721 (REWIS RS 2020, 9287)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 9287
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Begrenzungen der Verkaufsfläche durch Abtrennung wegen COVID 19
Begrenzungen der Verkaufsfläche durch Abtrennung, Coronavirus
RN 14 E 20.677 (VG Regensburg)
Befugnis zur Öffnung von Ladengeschäften mit einer 800 qm überschreitenden Verkaufsfläche bei „künstlicher Verkleinerung“
Zulässigkeit der Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 qm
Einstweilige Anordnung- Zulässigkeit der Öffnung von Ladengeschäft
Keine Referenz gefunden.
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