Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.04.2006, Az. KZR 35/05

Kartellsenat | REWIS RS 2006, 4146

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[X.][X.]/05vom 4. April 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - [X.] hat am 4. April 2006 durch den Präsidenten des [X.] Prof. Dr. [X.] und [X.], Prof. [X.], Prof. [X.] und [X.] beschlossen: Der Antrag des [X.] auf Prozesskostenhilfe für das Beschwer-deverfahren wird zurückgewiesen, da die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.]. Die angefochtene Entscheidung wird durch die Erwägung des Landge-richts getragen, der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass er in zwei Dritteln aller Landkreise und kreisfreien Städte mit demokra-tisch legitimierten Vorständen vertreten sei; der Kläger habe nur die jeweiligen Kreisverbände und ihre Vorsitzenden benannt, aber nicht belegt, dass die jeweiligen Vorstände demokratisch legiti-miert seien. Da das Berufungsgericht keine abweichenden Fest-stellungen getroffen hat und die Beschwerde insoweit auch keine [X.] ankündigt, hätte die revisionsrechtliche Prüfung davon auszugehen, dass die betreffende satzungsmäßige Aufnahmevor-aussetzung nicht erfüllt ist. Die (auch) hiermit begründete Ableh-nung der Aufnahme des [X.] stellt weder eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung noch eine unbillige Benachtei-ligung dar. Gerade angesichts der Bedenken, die sich mit [X.] auf § 28 Abs. 9 Satz 3 BDSG gegen das Erfordernis des Nachweises einer bestimmten Mitgliederzahl ergeben, ist - wie - 3 - nicht ernsthaft zweifelhaft ist und daher einer Klärung in einem Revisionsverfahren nicht bedarf - eine demokratisch organisierte Präsenz in den [X.] und kreisfreien Städten ein geeigne-tes und erforderliches Kriterium zum Beleg eines landesweit hin-reichend wirksamen politischen Jugendverbands. Streitwert: 70.000 • [X.] [X.] [X.]Meier-Beck Strohn Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 17.12.2004 - 9 O 190/03 - [X.], Entscheidung vom 26.07.2005 - 11 U 13/05 (Kart) -

Meta

KZR 35/05

04.04.2006

Bundesgerichtshof Kartellsenat

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 04.04.2006, Az. KZR 35/05 (REWIS RS 2006, 4146)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 4146

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