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Abschiebungsverbot, Flüchtlingseigenschaft, Offensichtlich unbegründet, Subsidiärer Schutzstatus, Asylantrag, Abschiebungsandrohung
Meta
10.08.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 10.08.2017, Az. M 21 S 17.42879 (REWIS RS 2017, 6676)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6676
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf Asylanerkennung
Kein Abschiebungsverbot allein wegen den allgemein harten Lebensbedingungen in Nigeria
Harte Lebensbedingungen in Nigeria begründen kein Abschiebungsverbot
Rechtmäßige Abschiebungsandrohung wegen offensichtlicher Unbegründetheit des Asylantrags
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Herkunftsland Nigeria