Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Harte Lebensbedingungen in Nigeria begründen kein Abschiebungsverbot
Meta
16.08.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 16.08.2017, Az. M 21 S 17.43751 (REWIS RS 2017, 6518)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6518
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Abschiebungsverbot allein wegen den allgemein harten Lebensbedingungen in Nigeria
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Herkunftsland Nigeria
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und auf Asylanerkennung wegen harter Lebensbedingungen in Nigeria
Allein harte Lebensbedingungen rechtfertigen kein Aufenthaltsrecht
Abschiebungsverbot, Flüchtlingseigenschaft, Offensichtlich unbegründet, Subsidiärer Schutzstatus, Asylantrag, Abschiebungsandrohung