Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02.07.2020, Az. 1 BvQ 73/20

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2020, 2888

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Erfolgloser Eilantrag zur Ausnahme Corona-Genesener aus dem Anwendungsbereich der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (juris: CoronaVV HA) - Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz


Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag wird dem Grundsatz der Subsidiarität verfassungsgerichtlicher Verfahren nicht gerecht (vgl. § 90 Abs. 2 [X.]). Danach sind Betroffene auch bei einem Vorgehen gegen [X.] wirkende [X.] zunächst gehalten, zumutbare Möglichkeiten fachgerichtlichen Rechtsschutzes zu nutzen (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 11 ff.). Der Antragsteller trägt nicht vor, dass er seine fachgerichtlichen Möglichkeiten einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten ausgeschöpft hätte. Da er sich unmittelbar nicht gegen ein förmliches Gesetz, sondern gegen untergesetzliche Rechtsakte richtet, kommt es auch nicht darauf an, ob und inwieweit von einer fachgerichtlichen Befassung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erhoffen sind (vgl. dazu [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 16).

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvQ 73/20

02.07.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Ablehnung einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvQ

§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, CoronaVV HA

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 02.07.2020, Az. 1 BvQ 73/20 (REWIS RS 2020, 2888)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 2888

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 829/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 4 Abs 2, Abs 3, § …


1 BvR 1630/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des Präsenzunterrichts in Schulen gem § …


1 BvQ 26/20 (Bundesverfassungsgericht)

Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen - insb fehlende Darlegung …


1 BvR 990/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität im Fall einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang fachgerichtlichen Rechtsschutzes auch bei …


1 BvR 2692/20 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde eines Disco-Club-Betreibers gegen Möglichkeit der infektionsschutzbedingten Schließung von Freizeiteinrichtungen (§ 28a …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 BvR 712/20

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.