BayObLG München, Entscheidung vom 04.12.2020, Az. 201 ObOWi 1517/20

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Gegenstand

Gegen gerichtliche Fürsorgepflicht verstoßende Ablehnung beantragter Terminsverlegung im Bußgeldverfahren


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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201 ObOWi 1517/20

04.12.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 04.12.2020, Az. 201 ObOWi 1517/20 (REWIS RS 2020, 7424)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 7424

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