Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.08.2015, Az. 3 StR 300/15

3. Strafsenat | REWIS RS 2015, 6538

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 300/15
vom
18. August 2015
in der Strafsache
gegen

wegen Vergewaltigung u.a.
Der 3. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 18. August 2015 einstimmig be-schlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Hildesheim vom 16.
Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.]
keinen Rechtsfehler zum Nachteil des
Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen [X.] zu tragen.
-
2 -
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Revision des Angeklagten ist zulässig, aber unbegründet. Nach dem in zu-lässiger Weise berichtigten Protokoll der Hauptverhandlung ist dem Angeklagten das letzte Wort im Sinne von §
258 Abs.
2 StPO erteilt worden.
Becker
Pfister
Hubert

Mayer
Spaniol

Meta

3 StR 300/15

18.08.2015

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.08.2015, Az. 3 StR 300/15 (REWIS RS 2015, 6538)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 6538

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.