VGH München, Entscheidung vom 19.05.2021, Az. 22 ZB 19.1035

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Gegenstand

Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens, Geltung des § 92 Abs. 2 VwGO auch im Verfahren des Antrags auf Zulassung der Berufung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 ZB 19.1035

19.05.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.05.2021, Az. 22 ZB 19.1035 (REWIS RS 2021, 5692)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 5692

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1 BvR 2254/11

4 CN 4/19

II ZR 56/09

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