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Beihilfefähigkeit, Fürsorgepflicht, Vitamin-C-Präparat, Apothekenpflicht
Meta
10.11.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 10.11.2015, Az. B 5 K 15.96 (REWIS RS 2015, 2591)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 2591
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Beihilfe für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
Orthomolekulare medizinische Behandlung ist keine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode
Zur Frage der Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Vitamintabletten
Keine beihilferechtlichen Ansprüche für „Methylcobalamin Kapseln“ und „Vitasprint B12 Trinkampullen“
Keine Beihilfe für nicht apothekenpflichtige Nahrungsergänzungsmittel