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Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung - Sicherer Herkunftsstaat Senegal
Meta
02.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 02.06.2016, Az. M 11 S 16.31107 (REWIS RS 2016, 10601)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10601
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine landesweite Verfolgung eines Staatsangehörigen der Republik Senegal vom Volk der Jola durch einen Rebellenkrieg
Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Bedrohung durch Rebellen im Senegal
Senegal als sicherer Herkunftsstaat - Asylantrag offensichtlich unbegründet
Eilrechtsschutz - unbegründeter Antrag auf Aussetzung der Abschiebung