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Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Meta
04.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 04.04.2016, Az. M 11 S 16.30597 (REWIS RS 2016, 13645)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13645
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Bedrohung durch Rebellen im Senegal
Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung - Sicherer Herkunftsstaat Senegal
Keine landesweite Verfolgung eines Staatsangehörigen der Republik Senegal vom Volk der Jola durch einen Rebellenkrieg
Eilrechtsschutz - unbegründeter Antrag auf Aussetzung der Abschiebung
Eheschluss - Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis