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Verbot der Einleitung der Abwässer aus Rastanlagen in die örtliche Kläranlage
Meta
24.01.2017
Entscheidung
Sachgebiet: CE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 24.01.2017, Az. 4 CE 15.273 (REWIS RS 2017, 16802)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 16802
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Vorbeugender Rechtsschutz vor dem Verbot der Benutzung einer gemeindlichen Entwässerungseinrichtung
Entwässerungseinrichtung, Kläranlage, Abwasser, Gemeinde, Schmutzwasser, Anordnungsgrund
Rastanlage und öffentliche Entwässerungsanlage
Umgestaltung der öffentlichen Einrichtung durch neue Entwässerungssatzung
20 N 16.1422, 20 N 18.1975 (VGH München)
Anwendung des Frischwassermaßstabes auf Niederschlagswassergebühr