VGH München, Entscheidung vom 25.05.2022, Az. 22 AE 22.40004, 22 AE 22.40005, 22 AE 22.40006, 22 AE 22.40007, 22 AE 22.40008, 22 AE 22.40009, 22 AE 22.40010, 22 AE 22.40011, 22 AE 22.40012, 22 AE 22.40013

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Gegenstand

vorläufiger Rechtsschutz, Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte Umweltvereinigung geltend gemachter Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Stilllegung (Baueinstellung), Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung infolge nicht fristgerechten Beginns der Errichtung der Anlage (verneint), Ernsthaftigkeit des Beginns der Errichtung (des Baubeginns)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 AE 22.40004, 22 AE 22.40005, 22 AE 22.40006, 22 AE 22.40007, 22 AE 22.40008, 22 AE 22.40009, 22 AE 22.40010, 22 AE 22.40011, 22 AE 22.40012, 22 AE 22.40013

25.05.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: AE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 25.05.2022, Az. 22 AE 22.40004, 22 AE 22.40005, 22 AE 22.40006, 22 AE 22.40007, 22 AE 22.40008, 22 AE 22.40009, 22 AE 22.40010, 22 AE 22.40011, 22 AE 22.40012, 22 AE 22.40013 (REWIS RS 2022, 2292)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 2292

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