OLG München, Urteil vom 05.08.2016, Az. 10 U 4616/15

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Gegenstand

Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen Geh- und Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzt


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 U 4616/15

05.08.2016

OLG München

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 05.08.2016, Az. 10 U 4616/15 (REWIS RS 2016, 7037)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 7037

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