VG Ansbach, Urteil vom 30.09.2016, Az. AN 10 K 16.00930

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Gegenstand

Rechtmäßigkeit eines Tierhaltungsverbotes


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 10 K 16.00930

30.09.2016

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 30.09.2016, Az. AN 10 K 16.00930 (REWIS RS 2016, 4574)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 4574

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