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Das Mitführen einer geladenen Jagdwaffe im Auto stellt einen gröblichen Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften dar
Meta
17.04.2015
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 17.04.2015, Az. 21 ZB 15.83 (REWIS RS 2015, 12450)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 12450
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Führen einer schussbereiten Jagdwaffe im Fahrzeug hat keinen Bezug zum Jagdbetrieb
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
24 ZB 16.1710, 24 ZB 16.1711 (VGH München)
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitführens einer geladenen Waffe im Kraftfahrzeug durch einen Jäger
Widerruf von Waffenbesitzkarten, Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheines, Geladene Pistole in Hosentasche während einer Verkehrskontrolle, …
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs