Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.09.2021, Az. 4 BN 2/21, 4 BN 2/21 (4 CN 7/21)

4. Senat | REWIS RS 2021, 2497

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Gegenstand

Revisionszulassung; Prägung eines Dorfgebiets nach § 5 BauNVO durch landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe


Tenor

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] vom 15. Oktober 2020 wird aufgehoben. Die Revision wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 30 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

2

Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob nur landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe geeignet sind, ein Dorfgebiet nach § 5 [X.] zu prägen.

3

Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

4 BN 2/21, 4 BN 2/21 (4 CN 7/21)

21.09.2021

Bundesverwaltungsgericht 4. Senat

Beschluss

Sachgebiet: CN

vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 15. Oktober 2020, Az: 2 E 7/18.N, Urteil

§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 5 BauNVO

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.09.2021, Az. 4 BN 2/21, 4 BN 2/21 (4 CN 7/21) (REWIS RS 2021, 2497)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2497

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