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Kein Flüchtlingsschutz für afghanischen Hazara aus der Provinz Ghazni
Meta
03.04.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 03.04.2017, Az. M 17 K 16.34975 (REWIS RS 2017, 12961)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12961
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Abschiebungsverbot leistungsfähiger Afghanen
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes
Erfolglose Asylklage eines Staatsangehörigen aus Afghanistan
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Afghanen
Asylantrag wird abgewiesen - Keine Gruppenverfolgung der Hazara in Afghanistan