LG Bamberg, Urteil vom 15.03.2024, Az. 13 O 730/22 UKlaG

1. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 1987

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Gegenstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beitragsanpassung, Preiserhöhung, Beitragserhöhung, Geschäftliche Handlung, unangemessene Benachteiligung, Fitneßstudiovertrag, Wiederholungsgefahr, Fitnessstudio, Unterlassungsanspruch, Willenserklärungen, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Vertragsänderungen, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Aggressive Geschäftshandlung, Geschäftliche Entscheidung, Verbraucherinteressen, Verbraucherzentrale, Verbraucherverband, Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit


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13 O 730/22 UKlaG

15.03.2024

LG Bamberg 1. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Bamberg, Urteil vom 15.03.2024, Az. 13 O 730/22 UKlaG (REWIS RS 2024, 1987)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1987

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I ZR 226/13

VIII ZR 404/12

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