Aktenzeichen 13 O 730/22 UKlaG

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LG Bamberg: Urteil vom 15.03.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beitragsanpassung, Preiserhöhung, Beitragserhöhung, Geschäftliche Handlung, unangemessene Benachteiligung, Fitneßstudiovertrag, Wiederholungsgefahr, Fitnessstudio, Unterlassungsanspruch, Willenserklärungen, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Vertragsänderungen, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Aggressive Geschäftshandlung, Geschäftliche Entscheidung, Verbraucherinteressen, Verbraucherzentrale, Verbraucherverband, Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit

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