AG München, Urteil vom 30.06.2016, Az. 133 C 952/16

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Austausch des gebuchten Kreuzfahrtschiffes kein erheblicher Reisemangel


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133 C 952/16

30.06.2016

AG München

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG München, Urteil vom 30.06.2016, Az. 133 C 952/16 (REWIS RS 2016, 8931)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 8931

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