VG München, Urteil vom 07.06.2021, Az. M 17 K 19.2737

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Gegenstand

Beihilfe, Schulteroperation, Analogleistung, Zielleistungsprinzip, Analoge Anwendung der GOÄ-Nr. 706 bei einer VAPR-Sonde (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2103 bei einer Kapsultomie des Schultergelenks (verneint), Mehrfache Abrechnung der GOÄ-Nr. 2405 (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2076 bei Anerkennung der GOÄ-Nr. 2137a (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2072 für Durchtrennung des Ligamentum coracoacromiale bei Anerkennung der GOÄ-Nr. 2137a (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2123 für Resektion der lateralen Clavicula (verneint), Abgrenzung von GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

M 17 K 19.2737

07.06.2021

VG München

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Urteil vom 07.06.2021, Az. M 17 K 19.2737 (REWIS RS 2021, 5266)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 5266

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7 B 35/09

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