Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.07.2010, Az. XI ZR 465/07

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 4864

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] BESCHLUSS [X.] ZR 465/07 vom 14. Juli 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 14. Juli 2010 durch den Vorsitzenden [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Nach Rücknahme ihrer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des [X.] vom 30. Juli 2007 in der Fassung der [X.] vom 9. November 2007 werden dem Kläger zu 86) ([X.]) und dem Kläger zu 103) ([X.]) in Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 1. Juli 2008 insoweit auch die Gerichtskosten und die außer-gerichtlichen Kosten der Beklagten auferlegt, wobei der Kläger zu 86) 55% und der Kläger zu 103) 45% der Kosten zu tragen haben. Insoweit beträgt der Wert des [X.] für die Gerichtskosten 155.196,10 • und für die außergerichtlichen Kos-ten 13.331.207,43 •, mit der Maßgabe, dass Letztere im [X.] zur Beklagten nur in Höhe von 1,16 % anzusetzen sind. [X.] [X.] Ellenberger

[X.] [X.]: [X.], Entscheidung vom 15.12.2005 - 4a [X.], Entscheidung vom 30.07.2007 - 26 U 27/06 -

Meta

XI ZR 465/07

14.07.2010

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.07.2010, Az. XI ZR 465/07 (REWIS RS 2010, 4864)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 4864

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

XI ZR 465/07

XI ZR 37/09

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.