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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Informationsrecht bei Erstfestsetzung der Erfahrungsstufe
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 121 Abs. 2 LPersVG [X.]. § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Personalvertretung im Zusammenhang mit der Einstellung von Beamtinnen und Beamten erfolgenden Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen (§§ 29, 30 [X.]) einen Informationsanspruch gemäß § 69 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 LPersVG RP darüber hat, welche Stufenfestsetzungen vorgenommen worden sind und von welchen Erwägungen sich die Dienststelle dabei hat leiten lassen.
Meta
5 PB 14/16, 5 PB 14/16 (5 P 6/17)
07.06.2017
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: P
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 8. September 2016, Az: 5 A 10374/16, Beschluss
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 69 Abs 2 PersVG RP, § 69 Abs 1 Nr 2 PersVG RP, § 29 BesG RP 2013, § 30 BesG RP 2013
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.06.2017, Az. 5 PB 14/16, 5 PB 14/16 (5 P 6/17) (REWIS RS 2017, 9840)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9840
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 P 6/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Allgemeiner personalvertretungsrechtlicher Informationsanspruch des Personalrats gegenüber der Dienststelle trotz fehlenden Mitbestimmungstatbestandes; anonymisierte Auskunft über Erstfestsetzung …
5 PB 1/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts
6 PB 9/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Antragsabhängige Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten von wissenschaftlichen Mitarbeitern; Maßgeblichkeit des hochschulrechtlichen Status
5 A 11924/17 (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz)
5 PB 4/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Mitbestimmung bei Ausgestaltung von Leistungsprämien; abstrakter Feststellungsantrag
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