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Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
Meta
22.01.2016
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Traunstein, Entscheidung vom 22.01.2016, Az. 4 T 4349/15 (REWIS RS 2016, 17252)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 17252
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Haftanordnung ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 9 RL 2013/33/EU aufzuheben
Zulässigkeit einer über sechs Monate hinausgehenden Haftdauer wegen Passvernichtung
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
4 T 2163/16, 4 T 2295/16 (LG Traunstein)
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus
Unbegründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Abschiebehaft