LSG München, Entscheidung vom 14.02.2018, Az. L 2 R 766/17 B

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Gegenstand

Sozialgerichtsverfahren: zu den Voraussetzungen von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bei Nichterscheinen eines Beteiligten zur mündlichen Verhandlung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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L 2 R 766/17 B

14.02.2018

LSG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: LSG München, Entscheidung vom 14.02.2018, Az. L 2 R 766/17 B (REWIS RS 2018, 13980)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 13980

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